Verkehrsrecht
In Verkehrsrecht geht es überwiegend um Verkehrsunfälle mit Kraftfahrzeugen und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen (Personenschaden, Sachschaden, Nutzungsausfall, etc.) gegenüber dem Unfallverursacher bzw. der Haftpflichtversicherung.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall sind die außergerichtlichen Anwaltskosten (wie auch die Gutachterkosten) grundsätzlich als weiterer Schaden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen.
Ferner verteidige ich Sie in verkehrsstrafrechtlichen Angelegenheiten (etwa Trunkenheit im Verkehr, fahrlässige Körperverletzung, Unfallflucht etc.) und in Bußgeldsachen, wenn etwa behauptet wird, dass Sie zu schnell oder etwa über rot gefahren seien.