Rechtsanwalt Mustafa Başkal
Ihr Rechtsanwalt in Pforzheim

Arbeitsrecht

In Arbeitsrecht vertrete ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

Hier geht es um die Bereiche: Kündigungsschutzklage, Abmahnung, Lohn-/Gehaltanspruch, Urlaubsanspruch, Verringerung der Arbeitszeit nach dem Teilzeitbefristungsgesetz (z. B. nach Elternzeit) etc. 

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, gilt es Fristen zu beachten. Deshalb sollten Sie sofort nach Erhalt der Kündigung zu einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens gehen.

Auch im Arbeitsrecht bestehen zahlreiche Besonderheiten

Eines der wichtigsten Besonderheiten ist, dass in arbeitsrechtlichen Verfahren in erster Instanz kein Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber dem Prozessgegner besteht. Das bedeutet, dass Sie im Arbeitsrecht Ihre Kosten (anders als in Zivilverfahren) nicht von der Gegenseite erstattet bekommen, wenn Sie vor Gericht obsiegen. Für Arbeitnehmer empfiehlt sich deshalb eine Rechtsschutzversicherung, welche das Risiko "Arbeitsrecht" mit umfasst.

Eine weitere Besonderheit im Arbeitsrecht ist, dass die erste Verhandlung vor dem Arbeitsgericht eine sog. Güteverhandlung darstellt. Das bedeutet, dass das Arbeitsgericht in der Güteverhandlung, den Versuch unternehmen wird, eine für beide Seiten tragbare Lösung zu finden. Bei Kündigungsschutzklagen geht es dann insbesondere um die Frage, ob und in welcher Höhe eine Abfindung in Betracht kommt. Wenn eine einvernehmliche Lösung nicht zustande kommt, findet in einem neuen Termin die Verhandlung vor der Kammer statt. Im Kammertermin entscheidet der Richter nicht alleine, sondern es stehen ihm zwei ehrenamtliche Richter zur Seite. 

Hieran schließt sich auch die dritte Besonderheit des Arbeitsrechts an, nämlich die Fehlvorstellung vieler Arbeitnehmer, dass der Arbeitgeber im Falle einer Kündigung gesetzlich zur Zahlung einer Abfindung verpflichtet sei. Das Gesetz selbst sieht nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Abfindungszahlung vor. Die überwiegende Zahl von Abfindungen werden dagegen nicht wegen gesetzlicher Regeln, sondern weil sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer (meist in der Güteverhandlung) vor dem Arbeitsgericht auf eine Abfindung einigen.